Bevor es zum Vertragsschluss kommt, ist es notwendig eine Voranmeldung auszufüllen. Das notwendige Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Unsere Konzeption liegt in der Einrichtung zur Einsicht aus und kann bei Interesse eingesehen werden.
Unsere Hortbeiträge richten sich nach der aktuell geltenden Satzung der Stadt Hohenstein-Ernstthal, die im Downloadbereich heruntergeladen werden kann (Seite 11 der Bekanntmachung enthält die Hortbeiträge).
Zum 01.03.2020 trat das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit verbunden sind bundesgesetzliche Regelungen, welche es nicht erlauben, Kinder zu betreuen, welche keinen Masernimpfschutz besitzen.
Das Vorhandensein des entsprechenden Impfschutzes prüfen wir vor Vertragsschluss durch Vorlage des Impfausweises Ihres Kindes. Wir bitten Sie daher, uns den Impfausweis Ihres Kindes bei Anmeldung im Hort, vorzulegen. Sollte der Masernimpfschutz bei Ihrem Kind nicht vorhanden sein, ist eine Betreuung in unserem Hort nicht möglich.
Ausnahme: Sie legen ein vom Arzt verfasstes Dokument vor, welches eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen ausschließt (Kontraindikation).
Telefon: 03723 62 97 503
Telefax: 03723 62 988 22
Fremdsprachenkindertageseinrichtung
Hort „Little Foot“
Wüstenbrander Schulstr. 5
09337 Hohenstein-Ernstthal